Unterschriften werden beglaubigt von Personen, die in Eichenberg ihren Wohnsitz haben
oder wenn zumindest eine der unterschreibenden Personen ihren Wohnsitz in Eichenberg hat
oder wenn eine Eichenberger Liegenschaft Gegenstand der Urkunde ist, unabhängig davon, woher die Unterfertigenden kommen.
Die Personen müssen dem Legalisator persönlich bekannt sein bzw. muss ihre Identität durch zwei dem Legalisator persönlich bekannte Personen bestätigt werden.
Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch einen Notar mehr nötig.
Bitte beachten: Der Legalisator überprüft nicht den Inhalt der Urkunden.
Bitte vorab einen Termin vereinbaren Telefon +43 650 717 12 70 oder E-Mail: irene.schwarzmann-duer@a1.net
Zur Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen bitte vorab die Urkunden mailen.
Legalisierungsgebühr
Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.8.2001, BGBl.Nr.297/01, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:
- EUR 3,00 bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 700,00 oder bei unbestimmtem Wert
- EUR 7,00 bei einem Wert über € 700,00 bis € 3.000,00
- EUR 9,00 bei einem Wert über € 3000,00 bis € 7.000,00
- EUR 24,00 bei einem Wert über € 7.000,00 bis € 35.000,00
- EUR 31,00 bei einem Wert über € 35.000,00
Die Legalisierungsgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift beträgt jeweils die Hälfte der oben angeführten Gebühren.
Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.